WLAN-Pilot-Prozesse

Nachbarn und Arbeitsplatz - für alle Elektrosmog-Betroffenen sicher die zwei wichtigsten Lebensbereiche ausserhalb der Familie, in welchen die Unterstützung von Mitmenschen besonders wertvoll und nötig ist.

In beiden Bereichen bin ich bedauerlicherweise auf Menschen gestossen, welche trotz intensiver Bemühungen und konstruktiver Angebote meinerseits keine Bereitschaft zur Rücksichtnahme zeigten. Daraus sind zwei Gerichtsverfahren entstanden, eigentliche WLAN-Pilot-Prozesse, welche ich im Interesse aller EMF-Betroffenen mit anwaltlicher Unterstützung zu führen bereit bin.

Nachbarrecht: Beseitigung von Immissionen

Dieses Verfahren ist vor der Erstinstanz (Amtsgericht) im Kanton Solothurn hängig, der erste Schriftenwechsel (Klage und Klageantwort) wurde bereits durchgeführt.

Da keine Grenzwerte überschritten sind (keine objektiv "übermässige" Belastung), stützt sich die Klage auf folgende Hauptargumente:

  • Analoge Anwendung des umweltschutzrechtlichen Vorsorgeprinzips (Begrenzung der Emissionen an der Quelle statt teure Abschirmung ohne Garantie)
  • Zumutbare Rücksichtnahme bzw. schonende Rechtsausübung (beispielsweise Reichweiten-Regulierung wie dies bei mehreren anderen Nachbarn erfolgreich umgesetzt wurde)
  • Keine gesetzliche Versorgungspflicht des Nachbarn im Unterschied zu den Mobilfunkanbietern (wichtiger Unterschied zu den Antennen-Fällen)

Arbeitsrecht: Missbräuchliche Kündigung

Dieser Prozess wird im Kanton Aargau geführt und ist aktuell am Obergericht hängig. Die Geschäftsleitung wollte auf meine Bitte um Rücksichtnahme betreffend WLAN (z.B. Reichweiten-Regulierung) nicht eingehen. Trotz einwandfreiem Zwischenarbeitszeugnis hat die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis in der Folge gekündigt. Diese Kündigung habe ich als missbräuchlich angefochten. Die gesetzliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gilt insbesondere bezüglich Gesundheitsbelastungen als Kernstück des Arbeitsrechts.

Beide Grundsatzentscheide können wegweisend für alle EMF-Betroffenen sein. Werden die Klagen gutgeheissen, könnten Nachbarn und Arbeitgeber zukünftig darauf hingewiesen werden, dass ihnen (nötigenfalls) dasselbe drohen kann, wenn sie sich weigern, selbst einfachste Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen und umzusetzen.

Finanzierung

Zivilprozesse werden erfahrungsgemäss schnell sehr teuer, insbesondere wenn sie mehrere Instanzen bis hin zum Bundesgericht absolvieren. Meine Familie ist nicht in der Lage, dieses Kostenrisiko beider Prozesse selber zu tragen. Die Kosten des weniger aufwändigen Arbeitsgerichtsstreits finanzieren wir vollständig selber.

Wir bitten deshalb Euch alle um Mithilfe zur Finanzierung des Nachbarrechts-Verfahrens. Ich habe für die Spendenzahlungen ein separates Bankkonto eröffnet und werde dem Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein Einsicht gewähren und Rechenschaft ablegen. Einen allfälligen Überschuss werde ich je hälftig an den Dachverband Elektrosmog Schweiz und Lichtenstein sowie an die Baugenossenschaft Wohnraum für elektrosensible Menschen überweisen.

Jeder Beitrag zählt, ob 10, 50 oder 100 Franken. Zielbetrag für eine solide Finanzierung des Nachbarrechtsprozesses sind insgesamt rund Fr. 40‘000.--. Im Namen meiner Familie bedanke ich mich schon jetzt ganz herzlich für Eure Unterstützung!

Bankdaten für Einzahlungen:
Raiffeisenbank Däniken
Obi Daniel
Kirchenfeldstrasse 33, 5014 Gretzenbach
CH 77 8093 6000 0033 9682 4
Postkonto 46-739-7
Vermerk: "WLAN-Pilotprozess"

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