Nachbarrecht: Beseitigung von Immissionen

Dieses Verfahren ist vor der Erstinstanz (Amtsgericht) im Kanton Solothurn hängig, der erste Schriftenwechsel (Klage und Klageantwort) wurde bereits durchgeführt.

Da keine Grenzwerte überschritten sind (keine objektiv "übermässige" Belastung), stützt sich die Klage auf folgende Hauptargumente:

  • Analoge Anwendung des umweltschutzrechtlichen Vorsorgeprinzips (Begrenzung der Emissionen an der Quelle statt teure Abschirmung ohne Garantie)
  • Zumutbare Rücksichtnahme bzw. schonende Rechtsausübung (beispielsweise Reichweiten-Regulierung wie dies bei mehreren anderen Nachbarn erfolgreich umgesetzt wurde)
  • Keine gesetzliche Versorgungspflicht des Nachbarn im Unterschied zu den Mobilfunkanbietern (wichtiger Unterschied zu den Antennen-Fällen)