Arbeitsrecht: Missbräuchliche Kündigung

Dieser Prozess wird im Kanton Aargau geführt und ist aktuell am Obergericht hängig. Die Geschäftsleitung wollte auf meine Bitte um Rücksichtnahme betreffend WLAN (z.B. Reichweiten-Regulierung) nicht eingehen. Trotz einwandfreiem Zwischenarbeitszeugnis hat die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis in der Folge gekündigt. Diese Kündigung habe ich als missbräuchlich angefochten. Die gesetzliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gilt insbesondere bezüglich Gesundheitsbelastungen als Kernstück des Arbeitsrechts.

Beide Grundsatzentscheide können wegweisend für alle EMF-Betroffenen sein. Werden die Klagen gutgeheissen, könnten Nachbarn und Arbeitgeber zukünftig darauf hingewiesen werden, dass ihnen (nötigenfalls) dasselbe drohen kann, wenn sie sich weigern, selbst einfachste Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen und umzusetzen.